Allgemeine Geschäftsbedingungen KartArena Ingolstadt „KartClub“

  1. Mitgliedschaft und Nutzung
    • Die KartArena Ingolstadt (umseitig näher bezeichnet) führt einen „KartClub“. Die KartArena Ingolstadt ist berechtigt, die Verwaltung des Clubs inklusive des Einzugs der Mitgliedsbeiträge an externe Dienstleister zu übergeben und abzutreten, sofern hierdurch dem Clubmitglied im Rahmen der normalen Vertragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen; diese Einschränkung gilt nicht bei eventuell, durch das Mitglied verursachte Leistungsstörung.
    • Mit Annahme der Mitgliedschaft im „KartClub“ ist das Mitglied berechtigt, einen 50%igen Nachlass auf den unrabattierten Fahrpreis zu erhalten. Der Rabatt wird nur für eigen genutzte Trainingsfahrten/Rennen gewährt, Sonderveranstaltungen sind nicht rabattfähig. Die KartArena Ingolstadt ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
    • Im Eigeninteresse verpflichtet sich das Mitglied, den Empfehlungen des Personals hinsichtlich Nutzung und Umgang Folge zu leisten.
    • Die Nutzung erfolgt während der üblichen Öffnungszeiten.
    • Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Karts. Die KartArena Ingolstadt ist in der Wahl und Anzahl der angebotenen Karts frei und kann diese nach eigenem Ermessen jederzeit ändern. Wartezeiten aufgrund Auslastung oder Exklusivbuchung sind vom Mitglied zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur oder Wartung, kann die KartArena Ingolstadt einzelne Karts oder wenn notwendig die gesamte Kartanlage für die Nutzung sperren. Die Sperrung berechtigt nicht zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages. Sollte die Kartanlage für mehr als 21 Tage nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen, so verlängert sich der Mitgliedsvertrag ohne Kosten für das Mitglied um die Anzahl der Tage, die die Frist von 21 Tagen überschreitet.
  2. Identifikation des Mitglieds
    • Bei Antragsstellung identifiziert sich das Mitglied durch den Personalausweis. Die Richtigkeit der Bankverbindung wird ggf. durch EC-oder Bank-Kundenkarte belegt.
    • Zur fortlaufenden Identifikation wird von jedem Mitglied ein Foto oder Fingerprint erstellt, das bzw. der elektronisch abgespeichert wird und zur Identitätskontrolle durch das Personal dient.
    • Das Mitglied ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Angaben des Mitglieds aus dem umseitigem Aufnahmeantrag sowie die Vertragsdurchführung betreffenden Daten von der KartArena Ingolstadt an das mit der Verwaltung der Mitgliedschaft beauftragten Unternehmen weitergegeben werden sofern diese vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben werden. Personenbezogene Daten, werden gelöscht, sobald sie zur Vertragsdurchführung einschließlich des Forderungseinzugs nicht mehr erforderlich sind und soweit der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
  3. Zahlung und Fälligkeit der Beiträge
    • Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 01. oder 15., je nach umseitiger Wahl des Beginns der Mitgliedschaft, im Voraus datumsmäßig fällig. Das Mitglied erhält eine Vorabinformation zum ersten Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Belastet wird in jedem Fall das vom Mitglied umseitig angegebenen Konto. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem Aufnahmeantrag.
    • Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu verantworten hat, besteht ein Anspruch auf Ersatz der hierfür anfallenden Bankgebühren und administrative Aufwendungen.
    • Für Mahnungen, die die KartArena Ingolstadt oder dessen Verwaltung aufgrund eines Rückstandes verschickt, werden dem Mitglied 4,40 € Gebühren belastet.
    • Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines monatlichen Mitgliedsbeitrages in Rückstand, so ist die KartArena Ingolstadt berechtigt, die Karte des Mitglieds bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und / oder die Beitragsverpflichtung endet oder unterbrochen wird.
    • Gerät das Mitglied mit mindestens zwei Monatsbeiträge in Rückstand und wird der Rückstand trotz Mahnung nicht ausgeglichen, so ist die KartArena Ingolstadt oder dessen Verwaltung berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Vertragskündigung durch die KartArena Ingolstadt oder dessen Verwaltung besteht auch, wenn das Mitglied seinen Abbuchungsauftrag zur Durchführung des Lastschrifteinzugsverfahrens ohne der KartArena Ingolstadt zurechenbaren Anlass widerruft. Im Falle einer Kündigung wegen Zahlungsrückstandes oder Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung steht der KartArena Ingolstadt ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträgen zu, die bis zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären. Der Anspruch ist mit dem Zugang der Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der KartArena Ingolstadt tatsächlich ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der KartArena Ingolstadt bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
    • Die zu Beginn der Mitgliedschaft vom Mitglied zu entrichtenden Verwaltungsgebühr von 10,00€ wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Nachfolgende Belastungen der jährlich fälligen Verwaltungsgebühr erfolgen alle 12 Monate.
    • Nach Ablauf eines Jahres, ab Beginn der Mitgliedschaft, ist die KartArena Ingolstadt zu einer Preisanpassung der Mitgliedsbeiträge berechtigt. Die Preisänderung hat die KartArena Ingolstadt dem Mitglied mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied hat mit einer Frist von einem Monat, ab Zugang der Preisänderungsmitteilung, das Recht zur Vertragskündigung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer während der Vertragslaufzeit, darf dem Mitglied weiterbelastet werden, ohne dass sich hieraus für das Mitglied das Recht zur Vertragskündigung ergibt.
  4. Vertragslaufzeit
    • Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sofern der Vertrag sich über diese Laufzeit hinaus nicht verlängern soll, hat das Mitglied, wie auch die KartArena Ingolstadt die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss rechtsgültig unterzeichnet sein.

Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit der vorgenannten dreimonatigen Frist auf das Ende der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit oder das Ende der Verlängerungsperiode von 12 Monaten gekündigt wird.

  • Während der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Einen solchen zur Kündigung berechtigten Grund stellen u.a. dar, der Zahlungsrückstand des Mitglieds gemäß Ziffer 4.5., die Weitergabe der Clubkarte des Mitglieds an Dritte, eine Erhöhung der Preise gemäß Ziffer 4.7 und die Betriebseinstellung der KartArena Ingolstadt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch das Mitglied, etwa wegen einer Preiserhöhung gem. Ziffer 4.7 oder wergen Betriebseinstellung der KartArena Ingolstadt, ist eine – auch anteilige- Rückvergütung der Verwaltungsgebühr ausgeschlossen.
  • Im Falle der Kündigung verpflichtet sich das Mitglied zur Rückgabe der ihm überlassenen Clubkarte.
  • Sollte das Mitglied seinen Wohnort wechseln und aus dem Wohnortwechsel eine unzumutbare Entfernung zur KartArena Ingolstadt entstehen, hat das Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Der Wohnortwechsel ist glaubhaft zu machen, beispielsweise durch Vorlage der behördlichen Ummeldebescheinigung.
  1. Für den Fall, dass eine Nutzung der Anlage auf Grund höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder behördlichen Schließungsanordnungen , die nicht durch die KartArena zu verantworten sind, nicht möglich ist, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um die Ausfallzeiten. Während der Ausfallzeit sind die gegenseitigen Verpflichtungen, somit auch die Beitragszahlung, ausgesetzt.
  2. Umbau- und Reparaturmaßnahmen, die eine Nutzung der Anlage teilweise oder vollständig unmöglich machen, berechtigen bis zu einer Gesamtdauer von 5 Tagen pro Monat das Mitglied nicht zu einer Reduzierung der Monatsbeiträge
  3. Datenänderung

Sollten sich bei Mitglied wesentliche persönliche Daten ändern, z.B. Wohnort, Name oder Bankverbindung, so ist das Mitglied verpflichtet, die KartArena Ingolstadt darüber umgehend zu informieren.

  1. Nebenabrede

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. An Stelle der unwirksamen Vertragsteile vereinbaren die Parteien eine Lösung zu suchen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand:01.04.2022